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Von 76 Golflehrer-Azubis sind nur 5 Frauen |
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Im
Jahr 2007 gibt es 76 neue Auszubildende zum Diplom-Golflehrer der PGA
of Germany. Damit ist die Zahl im Vergleich zum vergangenem Jahr (77)
kon-stant. Unter den Auszubildenden sind allerdings nur fünf Frauen.
Sie und ihre 71 männlichen Kollegen werden in den kommenden drei Jahren
in einem dualen Ausbildungssystem lernen. Der Azubi ist in einem Club
angestellt und wird dort von einem Ausbilder angeleitet. Außerdem
stehen neun PGA-Seminare, die 470 Unterrichtseinheiten umfassen, auf
dem Ausbildungsplan. Inhalte sind dabei unter anderem Grundlagen der
Platzpflege, Methodik des Kindertrainings, die Technik des Kurzen
Spiels oder die Leistungsbestimmenden Faktoren im Golf. Die PGA bildete
bislang über 450 Diplom-Golflehrer nach diesem System aus, mehr als 200
befinden sich momentan in der Ausbildung.
Details zur PGA-Golflehrer-Ausbildung:
Die Ausbildung zum Diplom-Golfprofessional der PGA of Germany kann auf
drei unterschiedlichen Wegen absolviert werden, wobei sämtliche
Ausbildungswege zu einem gleichwertigen Abschluss führen.
1) Als Ausbildung im Anstellungsverhältnis (Regelausbildung)
2) Als Ausbildung mit betrieblichen Ausbildungsteilen (Zweitausbildung)
3) Als Ausbildung unter Verzicht auf die betrieblichen Ausbildungsteile
(Nach-gangsausbildung ausschließlich für Golflehrer-Assistenten)
Dauer der Ausbildung: drei Jahre
Art der Ausbildung: Berufsausbildung
Abschluss: Diplom-Golfprofessional
Zulassungsvoraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahrs,
Schulabschluss, ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und
Aufenthaltsgenehmigung
Stammvorgabe: mindestens -6,4
Ausbildungsbeginn: zwischen 1. Januar und 30. April des Jahres
Kosten: 2500 Euro pro Jahr
Prüfungen: eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung
Seminare: gesamt 470 Unterrichtseinheiten verteilt auf neun PGA-Seminare und zwei externe Veranstaltungen
Die Ausbildung zum Golf-Professional im Wege der Zweitausbildung ist
seit 2007 möglich. Voraussetzungen hierfür sind ein Mindestalter von 24
Jahren und der Nachweis eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs
oder eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses einer staatlich
anerkannten Hochschule oder Fachhochschule. Außerdem muss der Bewerber
mindestens Stammvorgabe -6,4 besitzen sowie ein sportärztliches Attest
vorlegen. Bei der Zweitausbildung ist der Azubi nicht Vollzeit in einem
Golfclub oder bei einem PGA Professional angestellt. Stattdessen muss
er im Laufe der für ihn grundsätzlich dreijährigen Berufsausbildung ein
mindestens sechsmonatiges betriebliches Praktikum absolvieren. Und zwar
bei einem PGA Professional mit Ausbildungsbefähigung.
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